Häufig gestellte Fragen
Wer kann Mitglied der Genossenschaft werden?
Mitglied werden können natürliche Personen (als Einzelperson), juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften, jedoch keine Personenmehrheiten. Diese treten der Genossenschaft durch Zeichnung eines Anteils bei. Unsere Genossenschaftsmitglieder sind die Basis unseres sozial-ökologischen Handelns. Ihre Genossenschaftsanteile bilden das notwendige Eigenkapital, um sinnvolle Projekte umsetzen zu können.
Was kostet ein Anteil?
Ein Anteil entspricht 33,71 €. Um sich Flexibilität bei der Zeichnung verschiedener Projekte (Fonds) zu bewahren, empfehlen wir 5 Anteile. Durch Ihre Anteile haben Sie die exklusive Möglichkeit, in nachhaltige Projekte anzulegen und eine rentable Verzinsung zu erhalten. Gerne senden wir Ihnen dafür unsere aktuellen Angebote zu. Dies können wir nach dem Kleinanlegerschutzgesetz erst, wenn Sie bei OEKOGENO Mitglied sind. Jedes Mitglied, das bei uns seine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, erhält vor dem offiziellen Zeichnungsstart eines Projekts eine Vorabinformation durch unseren Newsletter. Damit erhöht sich Ihre Chance, bei dem Projekt Ihrer Wahl und Ihres Herzens mitzuwirken. Manche Projekte sind aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung so stark nachgefragt, dass wir nicht selten schon nach einem Monat überzeichnet sind bzw. die Projekte mit einer gewissen Anzahl an Anteilen „deckeln“ müssen. Lassen Sie sich auch von diesen Projekten begeistern.
Wie viele Anteile kann man maximal besitzen?
Eine Höchstgrenze gibt es nicht.
Welche Mitsprachemöglichkeiten habe ich?
Genossenschaften sind nicht nur Wirtschaftsorganisationen, sondern auch Sozialorganisationen. Bei Genossenschaften spielt im Unterschied zu vielen GmbH & Co. KG-Projekten, über die Bürger*innenbeteiligungen an Projekten organisiert wird, nicht nur die materielle, sondern auch die immaterielle Beteiligung eine entscheidende Rolle. Zahlreiche Entscheidungsbefugnisse sind hierbei gesellschaftsrechtlich fest verankert. Diese immateriellen Beteiligungsrechte können der Generalversammlung – dem obersten Gremium der Genossenschaft als Versammlung der Mitglieder – nicht entzogen werden. Zu diesen Entscheidungsrechten gehören Wahl und Abwahl der Aufsichtsrät*innen sowie in den meisten Fällen auch die indirekte Bestellung des Vorstands über die von ihnen gewählten Aufsichtsrät*innen. Ebenfalls nicht entzogen werden können alle Entscheidungen über die Veränderung der Satzung, die Verabschiedung der Bilanz, die Beschlussfassung über Gewinn oder Verlust, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie umfassende Informationsrechte über die geschäftlichen Angelegenheiten der Genossenschaft.
Was ist die Generalversammlung?
Die Generalversammlung ist das jährliche Treffen der Genossenschaftsmitglieder, die gemäß der Satzung bestimmte Entscheidungen zur Abstimmung stellen. Dazu wird jedes Jahr eingeladen. Die Tagesordnung und den Tagungsort findet man rechtzeitig auf der OEKOGENO-Website.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Als Mitglied haben Sie folgende Pflichten:
- Die Änderungen von Anschrift oder Ähnlichem sind der Genossenschaft mitzuteilen.
- Die gezeichneten Mitgliederanteile sind unmittelbar voll einzuzahlen. Wir ziehen üblicherweise per Lastschrift ein, damit es für Sie einfacher ist.
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
Als Mitglied haben Sie folgende Rechte, die Sie im Rahmen der jährlichen Generalversammlung ausüben können:
- Teilnahmerecht an der Generalversammlung,
- Auskunftsrecht im Rahmen der Generalversammlung,
- Stimmrecht mit einer Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile.
Wir binden unsere Mitglieder bei Interesse in die Weiterentwicklung der Projekte mit ein und regen an, dass sie ihre Visionen, Wünsche und Ideen einbringen!
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet durch: schriftliche Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod (Weiterführung durch Erbe), Auflösung einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft oder durch Ausschluss.
Kann ich meine Mitgliedschaft oder einzelne Anteile kündigen?
Die Mitgliedschaftsanteile stellen eine langfristige Grundlage für die Arbeit von OEKOGENO dar. Ihre Mitgliedschaft ist mit einer zweijährigen Frist zum Jahresende kündbar. Die Rückzahlung Ihrer Anteile erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung im darauf folgenden Jahr.
Kann ich meine Anteile auf andere übertragen?
Sie können Ihre Genossenschaftsanteile ganz oder teilweise mit Zustimmung der Genossenschaft übertragen. Ihr uns anvertrautes Kapital kann zu einer guten Investition für Kinder und Enkel werden. Sie können ihre Anteile aber auch auf die OEKOGENO-Stiftung übertragen, die gemeinnützige Ziele im ökologischen und sozialen Bereich verfolgt, dort entsprechende Projekte fördert und somit die Arbeit der OEKOGENO unterstützt. Dieser Spendenbeitrag ist von der Steuer absetzbar.
Sind die Projekte der OEKOGENO erfolgreich?
Ja. Seit über 30 Jahren sind wir auf dem Markt. Alle unsere Projekte liegen auf Plan oder darüber. Einige unserer Fonds haben bereits mehr ausgeschüttet als geplant.
Wie spekulativ sind die Projekte, die OEKOGENO anbietet?
Alle Projekte auf dem Markt unterliegen den üblichen Risiken bis hin zum Totalverlust. Wir bieten unseren Mitgliedern jedoch ausschließlich eigene Projekte an. Diese haben wir eingehend geprüft, durch Expert*innen bewerten lassen und i. d. R. mit einem Risikopuffer ausgestattet. Wir gehören zu den wenigen Projektgesellschaften, die über die volle Laufzeit die kaufmännische Betriebsführung innehat. Bei einer Ergebnisverschlechterung können wir somit sofort gegensteuern.
Gibt es ein Risiko?
Wie bei jeder Unternehmensform gibt es auch bei jeder Genossenschaft Risiken. Beim Kauf von Genossenschaftsanteilen handelt es sich um eine Kapitalanlage, die mit Risiken verbunden ist. Genossenschaftsanteile stellen, wie jede unternehmerische Tätigkeit, ein Wagnis dar. Dieses ist für Sie jedoch auf die Höhe Ihrer Einlage beschränkt. Somit besteht kein darüber hinaus gehendes Risiko für die Mitglieder. Genossenschaften sind mit Abstand die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland, weil sie doppelt geprüft werden. Der Prüfungsverband prüft nicht nur das zurückliegende Jahr, sondern verschafft sich zum laufenden Jahr und zu den kommenden Jahren einen Einblick, den er im Prüfungsbericht kommentiert.
Gibt es eine Nachschusspflicht?
Nein. Die Nachschusspflicht ist in der Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen. Im Fall der Insolvenz haften Sie nur mit Ihrer Einlage.
Wie sieht die Organisationsstruktur einer Genossenschaft aus?
Aufgrund obiger Umstände wird deutlich: Genossenschaften sind zwar binnendemokratisch organisiert, aber nicht selbstverwaltet. Denn die einzelnen Gremien haben klar zugeordnete Kompetenzen. Hierzu gehört auch, dass der Vorstand eine Genossenschaft in eigener Verantwortung leitet. An den operativen Entscheidungen sind die Mitglieder oder Aufsichtsräte nur so weit beteiligt, wie dies in der Satzung für konkrete Entscheidungsfälle verankert ist. Entsprechend werden mit der Gründungssatzung die entscheidenden Voraussetzungen über eine partizipative oder stärker beim Management liegende Entscheidungsstruktur gestellt.

Mitglied werden
Beteiligen Sie sich an unseren Projekten und werden Sie Mitglied durch die Zeichnung von einem Mitgliedsanteil. Ein Anteil entspricht 33,71€.
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